Der Verwaltungsrat ist zuständig für das Vermögen, die Gebäude, die Grundstücke und das Personal der Kirchengemeinde und ist das höchste Gremium in der Pfarrei in Vermögensangelegenheiten. Für den Bereich der Seelsorge ist dagegen der Pfarrgemeinderat zuständig. Zu den Aufgaben des Verwaltungsrates zählt die Genehmigung des jährlichen Haushaltsplanes der Pfarrgemeinde. Der Rat wird auf vier Jahre vom Pfarrgemeinderat gewählt. Die Zahl der gewählten Mitglieder beträgt in Kirchengemeinden bis 1.000 Katholiken vier Mitglieder, bis 5.000 Katholiken sechs Mitglieder, über 5.000 Katholiken acht Mitglieder. Die Mitgliedschaft im Verwaltungsrat ist ein Ehrenamt. Es wird unentgeltlich ausgeübt. Der Pfarrer ist der Vorsitzende des Pfarrverwaltungsrates. Zurzeit besteht unser VR aus dem stellvertretenden Vorsitzenden Andreas Gebert und den Mitgliedern Jürgen Brei, Denise Döhler, Norbert Heinz, Stefan Kirchmaier und Burkhard Ziegler.
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Pfarrer Christof Mulach
Verwaltungsrat Vorsitzender
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Andreas Gebert
Stellvertretender Vorsitzender |
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Jürgen Brei |
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Denise Döhler |
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Norbert Heinz
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Stefan Kirchmaier |
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Burkhard Ziegler |
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Urban Jänicke
Mitglied Kraft Amtes als PGR Vorsitzender
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